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UMWELTMANAGEMENTSYSTEM EMAS

EMAS steht für Environmental Management and Audit Scheme. Es ist das Umwelt-Audit-System oder Öko-Audit-System der Europäischen Union. EMAS gilt als das anspruchsvollste Umweltmanagementsystem und beruht auf einer europäischen Verordnung (Verordnung (EG) 1221/2009). EMAS kann für jede Art von Organisation, d. h. Unternehmen, Behörden, Vereine usw. eingesetzt werden, und zwar sowohl für sehr große als auch sehr kleine Organisationen. In Deutschland wird die EMAS-Verordnung unter anderem durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt, das auch die Zulassung der Umweltgutachter regelt. 

Einige Anhänge der EMAS-Verordnung wurden in den letzten Jahren geändert: Mit Verordnung (EU) 2017/1505 die Anhänge I - III und mit Verordnung (EU) 2018/2026 der Anhang IV.

EMAS unterscheidet sich durch einige Kriterien von anderen (Umwelt-)Managementsystemen, wie im Folgenden genauer dargelegt. Unter anderem aber hat EMAS ein Logo, das hier abgewandelt wiedergegeben wird *, und eine Gemeinschaft, z. B. in Form von EMAS-Clubs, wie die des VNU.
* Copyright (c) Annika Schleicher


Unterschiede zur ISO 14001:2015 und zur ISO 50001

EMAS beinhaltet alle Vorgaben der ISO 14001:2015. Deshalb erhalten Organisationen, die nach EMAS registriert sind, meist auch ohne weiteren Aufwand ein ISO 14001-Zertifikat.

Gegenüber der ISO 14001 fordert EMAS die strikte Einhaltung aller einschlägigen, rechtlichen Umweltvorschriften und die Veröffentlichung einer Umwelterklärung. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Umwelterklärung wird von einem Umweltgutachter bestätigt (validiert). Im Gegensatz zur ISO 14001 fokussiert EMAS nicht in erster Linie auf die Verbesserung des Systems, sondern die Verbesserung der Umweltleistung. Dazu werden Kennzahlen für wesentliche Umweltaspekte erstellt und ausgewertet.

Obwohl EMAS das anspruchsvollere System ist, kann das externe Audit für gut aufgestellte Organisationen preiswerter sein, da keine Mindestauditzeiten wie bei der ISO 14001 vorgeschrieben sind.

Registrierte Organisationen werden in einem öffentlichen Register aufgelistet. Die folgende Darstellung zeigt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Systeme bzw. Standards. Die Anforderungen von EMAS und der ISO 50001 decken sich in vielen Punkten.


EMAS im Kontext der Umweltpolitik der Europäischen Union

EMAS hat im Kontext der europäischen Umweltpolitik einen besonderen Platz: Denn die Verordnung zielt nicht - wie so viele andere - auf die Produkt- sondern auf die Organisationsebene. Zudem ist EMAS kein verpflichtendes, sondern ein freiwilliges Element aus dem "Werkzeugkoffer" der EU-Umweltpolitik.


Schritte zur EMAS-Registrierung

Die Einrichtung und Registrierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS wird im Folgenden vereinfacht dargestellt.

1) Durchführen eine Umweltprüfung: Hier wird unter anderem geprüft, welche Umweltaspekte mit den Produkten oder Tätigkeiten der Organisation verbunden sind, welche Chancen und Risiken bestehen, welche rechtlichen Anforderungen gelten und was die unterschiedlichen Interessensgruppen für Erwartungen haben.

2) Aufbau des Umweltmanagementsystems. Dies beinhaltet unter anderem:
    a) das Veröffentlichen einer Umweltpolitik
    b) das Festlegen von Rollen und Verantwortlichkeiten (Aufbauorganisation) sowie der nötigen Ressourcen,
    c) das Beschreiben von Verfahren und Prozessen (Ablauforganisation),
    d) das Setzen von Zielen und Maßnahmen
    e) die Sicherstellung nötiger Kompetenzen und des Bewusstseins
    f) das Festlegen von Regeln für die Dokumentenlenkung
    g) die Kontrolle der rechtlichen und weiteren Anforderungen
    h) das Durchführen von Umweltbetriebsprüfungen (= interne Audits)
    i) das Bewerten durch die oberste Leistung (= Management-Review)
    j) die Sicherstellung einer ständigen Verbesserung

3) Durchführen der Umweltbetriebsprüfung, die umgangssprachlich meist als internes Audit bezeichnet wird.

4) Erstellen einer Umwelterklärung gemäß den Anforderungen von Anhang IV der EMAS-Verordnung.

5) Begutachtung (Verifizierung) des Umweltmanagementsystems und für gültig Erklären (Validierung) der Umwelterklärung durch eine(n) zugelassene(n) Umweltgutachter/in

6) Registrierung bei der Registrierungsstelle (IHK oder HWK), Eintragung in das EMAS-Register und Ausstellung der Registrierungs-Urkunde, inkl. der sogenannten "Behördenschleife" (= einer Abfrage bei den zuständigen Behörden, ob etwas gegen die Registrierung spricht)


Nutzen einer EMAS Registrierung

1) Mit einer EMAS-Registrierung erhalten Organisationen das Recht zur Nutzung des EMAS-Logos und damit eine Bestätigung ihrer hohen unternehmerischen Verantwortung und ihrer nachhaltigen Unternehmensführung.

2) EMAS-Organisationen profitieren von einem hohen Maß an Rechtssicherheit und verminderten Risiken.

3) EMAS-Organisationen können sich im Kundenverhältnis besserstellen und erhalten Anerkennung bei öffentlichen Ausschreibungen.

4) In der Kommunikation mit Investoren und anderen Stakeholdern genießen EMAS-Organisationen eine hohe Glaubwürdigkeit.

5) Je nach Bundesland gelten für EMAS-Organisationen verschiedene Gebührenreduzierungen und Vollzugserleichterungen.

6) EMAS gilt als Anerkennung für den Stromsteuerspitzenausgleich und zur Erfüllung der Energieauditpflicht.

7) EMAS führt zu Kosteneinsparungen durch gesteigerte Material- und Energieeffizienz.

8) EMAS kann als Baustein zur Nachhaltigkeits- bzw. CSR-Berichterstattung und CO2-Bilanzierung genutzt werden.


Kosten einer EMAS-Registrierung

Die Kosten einer EMAS-Registrierung lassen folgendermaßen untergliedern und beschreiben:

A) Interne Aufwände: Ressourcen sind vor allem für die Einrichtung des Managementsystems, die Erfassung, Bewertung und Darstellung der Kennzahlen, die Prüfung der rechtlichen Anforderungen, die Erstellung der Umwelterklärung und die Durchführung der Schulungen und der Umweltbetriebsprüfungen nötig. Für diese Schritte muss je nach Organisation im Schnitt rund ein Jahr eingeplant werden.

B) Kosten für externe Unterstützung: Insbesondere Organisationen, die noch keine Erfahrung mit Umweltmanagementsystemen haben, können durch den Einsatz eines/r geeigneten Beraters/in ihre internen Aufwände und die benötigte Zeit bis zur Registrierung deutlich verringern und den Erfolg der Begutachtung deutlich erhöhen. Die Höhe liegt je nach Organisation und Eigenleistung meist zwischen 10.000 und 40.000 Euro. Beratungen werden teilweise über Konvoi-Projekte gefördert.

C) Kosten für die Begutachtung: Die Kosten untergliedern sich häufig in Aufwände für die Vorbereitung, die Auditzeiten vor Ort und die Nachbereitung. Sie richten sich nach der Branche, der Anzahl und Größe der Standorte und weiteren Faktoren. Vor einer Angebotsabgabe fragt der/die Umweltgutachter/in oder die Umweltgutachterorganisation deshalb Informationen beim Interessenten ab oder besucht ihn, um sich ein Bild über die Situation zu machen. Die Kosten werden meist für den 3 oder 4-jährigen Zyklus angeboten. Für kleine und mittlere Organisationen mit einem Standort liegen sie meist in einer Größenordnung von 3.000 bis 10.000 Euro.

D) Gebühren der Aufsichtsbehörde (DAU): Sie ergeben sich aus der UAG-Gebührenverordnung und richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Für kleinste Organisationen mit bis zu 10 Beschäftigten beträgt sie 45 Euro, für Organisationen mit mehr als 500 Beschäftigten 880 Euro. Dazwischen gibt es weitere Staffelungen.

E) Gebühren der Registrierungsstelle (IHK/HWK): Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten und unterscheiden sich  regional je nach Registrierungsstelle. Sie liegen in der Regel zwischen 200 und 1.000 Euro für die Ersteintragung und können in der Regel auf der Webseite der jeweiligen IHK/HWK unter dem Stichwort "Gebührentarife" und im jeweiligen Dokument unter dem Stichwort "EMAS" gefunden werden.


Verbreitung

Mitte 2020 waren in Europa rund 3.700 Organisationen mit etwa 12.500 Standorten nach EMAS registriert, davon rund 1.100 Organisationen mit etwa 2.200 Standorten in Deutschland. Die Bundesregierung hat das Ziel die Anzahl der EMAS-Standorte bis zum Jahr 2030 auf 5.000 Standorte zu erhöhen und will dafür auch zahlreiche Standorte der Bundesverwaltung nach EMAS registrieren lassen.


Sonderregelung für kleine Organisationen

Kleine und mittlere Organisationen (KMU) ohne wesentliche Umweltrisiken können auf Antrag den Begutachtungszyklus von drei auf vier Jahre verlängern. In diesem Fall muss die sogenannte aktualisierte Umwelterklärung nicht jedes Jahr durch den/die Umweltgutachter/in validiert werden. Für Organisationen, die diese Option nutzen, kann jedoch kein Zertifikat nach ISO 14001 ausgestellt werden.


Sonderregelungen für Organisationen mit mehreren Standorten

Organisationen mit mehreren Standorten können diese als Gruppenregistrierung eintragen. Dies hat zur Folge, dass nicht jeder Standort jedes Jahr vom Umweltgutachter besucht werden muss, sondern nur alle Standorte innerhalb von drei Jahren.

Für nicht produzierende Organisationen bestimmter Branchen besteht zudem die Option das sogenannte Multi-Site-Verfahren (= Stichprobenverfahren) anzuwenden, das sich an "Wurzel-N-Methode" orientiert: Vereinfacht gesagt muss neben dem Stammsitz jedes Jahr die aufgerundete Wurzel aus der Gesamtzahl aller Standorte vor Ort geprüft werden.


Förderungen

Die Bundesregierung hat Ende 2021 ein neues Förderprogramm aufgesetzt, mit dem unter anderem der Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach EMAS gefördert wird. Das Programm ist in der sogenannten Kommunalrichtlinie beschrieben und gehört zur Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Programm richtet sich an Kommunen und kommunale Akteure, wie zum Beispiel Betriebe mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Vereine, Sozial- und Wohlfahrtsverbände oder Religionsgemeinschaften.

Mit dem Programm wird sowohl der Aufbau als auch die Begutachtung gefördert. Die Förderquote beträgt 50 % in Bezug auf die Kosten der Beratungsleistungen und der Begutachtung. Beratungsleistungen werden mit bis zu 20 Beratertagen gefördert. Diese Zeit ist für den Aufbau in der Regel ausreichend. Für finanzschwache Kommunen und Kommunen in Braunkohlegebieten beträgt die Förderquote 70 %. Informationen zum Förderprogramm finden sich unter www.klimaschutz.de. Für die Koordination und Bearbeitung der Förderungen hat das Bundesumweltministerium die ZUG gGmbH beauftragt. Das Programm läuft bis Ende 2027.


Diese Beschreibung dient Ihrer Information und Orientierung und erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, da sich die damit verbundenen Vorgaben und Interpretationen ändern können. Falls Sie hierzu weitere Fragen oder Anmerkungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf.


Sie befinden sich auf der Seite "Umweltmanagementsystem EMAS" der ENVEX Umweltberatung Lennart Schleicher


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