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Externer Umweltschutzbeauftragte(r)

Der Umweltschutzbeauftragte ist kein gesetzlich geschützter Begriff und keine rechtlich geforderte Funktion, im Gegensatz z. B. zum Abfallbeauftragten oder Gewässerschutzbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Viele Unternehmen benennen aber eine(n) Umweltschutzbeauftragte(n), um die Einhaltung der rechtlichen Umweltvorschriften sowie der Kundenanforderungen sicherzustellen. Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben, müssen eine(n) Umweltmanagementbeauftragte(n) benennen. Diese Funktion ist bei einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 nicht mehr gefordert, aber üblich. Der/die Umweltmanagementbeauftragte ähnelt in seiner Funktion dem/der Umweltschutzbeauftragten. Eine klar festgelegte, offizielle Unterscheidung existiert nicht.

Viele große Unternehmen benennen eine(n) internen Umweltschutzbeauftragte(n). Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen setzen aber regelmäßig und längerfristig einen externe(n) Umweltschutzbeauftragte(n) ein. Im Folgenden werden die Besonderheiten hierzu dargestellt. 

Aufgaben

Externe Umweltschutzbeauftragte erfüllen i. d. R. folgende Aufgaben:

1) Beratung rechtlicher, technischer, organisatorischer und weiterer Fragen zum Umweltschutz

2) Überwachung der rechtlichen Anforderungen und Ableitung entsprechender Maßnahmen

3) Überwachung umweltbezogener Risiken und Ableitung entsprechender Maßnahmen

4) Analyse und Bewertung von Umweltaspekten und geeigneter Kennzahlen

5) Aufbau und Pflege eines Umweltmanagementsystems

6) Berichterstattung an die Geschäftsleitung und Erstellung interner Berichte

7) Unterstützung beim Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems

8) Unterstützung bei der Festlegung von Umweltzielen und Programmen

9) Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden

10) Erstellung rechtlich geforderter Berichte

11) Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen

12) Organisation und Durchführung von Schulungen und Workshops

13) Erstellung von Schulungsmaterialien und Materialien zur internen Kommunikation

14) Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung interner Auditierungen

15) Organisation, Begleitung und Nachbereitung von Begutachtungen und Zertifizierungen

16) Festlegung und Verfolgung von Korrekturmaßnahmen

15) Wahrnehmung der Aufgaben eines Abfallbeauftragten

16) Wahrnehmung der Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten

17) Unterstützung bei der Beschaffung und Ausschreibung von Leistungen

Je nach Unternehmen können nur einige der oben genannten oder auch weitere Aufgaben zutreffen.

Vorteile

Ein(e) externe(r) Umweltschutzbeauftragte(r) bietet dem Unternehmen eine Anzahl unterschiedlicher Vorteile. Zu den wesentlichsten Gründen für die Entscheidung für eine(n) externe(n) Umweltbeauftragte(n) zählen:

  • In der Regel hohe fachliche Kompetenz und umfangreiche Erfahrung
  • Gewisse Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit
  • Neue Impulse, Ideen und Sichtweisen
  • Teilweise höhere Akzeptanz bei Führungskräften und Mitarbeitern
  • Sehr hohe Flexibilität in Bezug auf die benötigten Ressourcen, z. B. Einsatz bei kurzfristigen Engpässen
  • Keine Lohnnebenkosten sowie Kosten für Fortbildungen oder bei Krankheit

Nachteile

Insbesondere größere Unternehmen entscheiden sich eher für eine(n) eigene(n) Umweltschutzbeauftragte(n), vor allem um folgende Nachteile zu vermeiden:

  • Begrenzte und evtl. nicht ausreichende zeitliche Verfügbarkeit des externen Umweltschutzbeauftragten
  • Insbesondere für operative Regelaufgaben möglicherweise mit höheren Kosten verbunden als bei eigenem Personal

Um diese möglichen Nachteile zu vermeiden, kann es sinnvoll sein eine(n) externe(n) Umweltschutzbeauftragte(n) nur für bestimmte Aufgaben einzusetzen und insbesondere einfachere, operative Aufgaben durch eigenes Personal erledigen zu lassen.


Sie befinden sich auf der Seite "Externer Umweltbeauftragter" der ENVEX Umweltberatung Lennart Schleicher


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